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GSE-Beratung ist für die unterschiedlichsten Bereiche abrufbar.

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) stellt jedoch besondere Herausforderungen für das Risikomanagement in Ihrem Unternehmen dar, weshalb die GSE insbesondere in diesem Bereich ihr Angebot machen.

Das LkSG verpflichtet Unternehmen, ihre Lieferkette auf mögliche Verstöße gegen Menschenrechte, Arbeitsrechte und Umweltstandards zu überprüfen.

Transparentes und verantwortungsbewusstes Handeln, ethische und nachhaltige Prinzipien sind nachzuweisen, sonst drohen Bußgelder.

Die eigene Lieferfähigkeit muss sichergestellt sein. Dazu bedarf es einer gesetzeskonformen Lieferfähigkeit der unmittelbaren Zulieferer spätestens ab 01.01.2024.

Der Nachweis von Fairness und moralischer Verantwortung in Ihrer Lieferkette führt auch zu einem Imagegewinn: Investoren, Kunden und Verbraucher achten vermehrt auf Nachhaltigkeit und Transparenz. Die Einhaltung der Vorschriften schafft Vertrauen bei ihnen und anderen Interessensgruppen.

Speziell für das Thema Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz bieten wir Ihnen branchen- und ländererfahrene Beraterinnen und Berater, die Ihre Lieferanten stärken, damit diese die Erfordernisse der Lieferkettensorgfalt erfüllen. 

Die für LkSG-Projekte erforderliche ausgeprägte interkulturelle Kompetenz haben unsere Experts durch ihre Auslandseinsätze erworben. Sie agieren aus der eigenen Erfahrung heraus. Die Erfolge der Einsätze im Ausland sind gekennzeichnet durch schnelles Taking-Charge über vertieftes Verständnis und reibungsloses Integrieren in unterschiedlichste Arbeits-, Mentalitäts- und Kulturumfelder.

Konditionen und ein individuelles Angebot unterbreiten wir Ihnen gerne im persönlichen Gespräch.

Ihr Ansprechpartner bei den GSE: 
Prof. Dr.-Ing. Klaus Daiger
Tel. +49 228 26090-3559

Schreiben Sie uns eine E-Mail

Die Sorgfaltspflichten umfassen:

LkSG
Was wichtig ist:
  • die Einrichtung eines Risikomanagements (§ 4 Absatz 1)
  • die Festlegung einer betriebsinternen Zuständigkeit (§ 4 Absatz 3)
  • die Durchführung regelmäßiger Risikoanalysen (§ 5)
  • die Abgabe einer Grundsatzerklärung (§ 6 Absatz 2)
  • die Verankerung von Präventionsmaßnahmen im eigenen Geschäftsbereich (§ 6 Absatz 1 und 3) und gegenüber unmittelbaren Zulieferern (§ 6 Absatz 4)
  • das Ergreifen von Abhilfemaßnahmen (§ 7 Absatz 1 bis 3)
  • die Einrichtung eines Beschwerdeverfahrens (§ 8)
  • die Umsetzung von Sorgfaltspflichten in Bezug auf Risiken bei mittelbaren Zulieferern (§ 9)
  • die Dokumentation (§ 10 Absatz 1) und die Berichterstattung (§ 10 Absatz 2)

Das Gesetz geht zurück auf die Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen und den Nationalen Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte von 2016 in der Bundesrepublik Deutschland.

Das Gesetz gilt ab 2023 für Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Deutschland, ab 2024 für Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Deutschland.

Die Nichteinhaltung des Gesetzes ist mit Zwangs- und Bußgeldern bedroht.

Vakanzen vermeiden

Temporäre Bereitstellung von Fach- und Führungskräften

Sie suchen auf befristete Zeit Unterstützung im Management oder für eine Spezialaufgabe? Sprechen Sie uns an. Experts aus nahezu allen Fachgebieten und Führungskräfte mit jahrzehntelanger Führungserfahrung können Ihren Bedarf decken. 

  • Definition und Erfassung der KPI und Einführung von Maßnahmen, die das Unternehmensergebnis verbessern
  • Kontinuierlicher Verbesserungsprozess
  • Lean Production, Lean Management 
  • Change Management
  • Compliance
  • Unternehmensplanung 
  • Rationalisierung/Reorganisation
  • Unternehmensgründung/Unternehmensnachfolge

Ihre Fragestellung ist nicht dabei? Sprechen Sie uns an! Wir machen Ihnen gerne ein individuelles Angebot.

Ihre Ansprechpartnerin bei den GSE:
Bettina Hartmann
Tel. +49 228 26090-70

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Anwendungstechnische Beratung

Die anwendungstechnische Beratung kann sich in vielen Arten darstellen. 

Sie haben Equipment verkauft, aber Ihr Kunde bindet es nicht optimal in die Prozesse ein? Werten Sie Ihr Angebot auf, indem Sie eine anwendungstechnische Beratung durch die German Senior Experts mit anbieten, ohne Ihr eigenes Personal zu belasten.

Ihr Partnerbetrieb hat eine Maschine, die dort nicht optimal bedient und gewartet wird? Warten Sie nicht, bis es zu spät ist. Beauftragen Sie rechtzeitig eine Fachkraft der GSE, um hier Abhilfe zu schaffen!

Sprechen Sie uns mit Ihrem spezifischen Bedarf an, wir erstellen gerne für Sie gerne ein individuelles Angebot: 

Ihre Ansprechpartnerin bei den GSE:
Bettina Hartmann
Tel. +49 228 26090-70

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Fachkräfte erfolgreich begleiten

Integrationsmentoring – Wohlfühlelement für Ihre Fachkräfte

Die Gewinnung von qualifizierten Fachkräften aus dem Ausland ist eine der zentralen Herausforderungen für den Wirtschaftsstandort Deutschland. Alle Branchen stehen vor der großen Aufgabe, ausländische Fachkräfte anzuwerben und an sich zu binden. Das verlangt eine ausgeprägte Willkommenskultur und eine gut organisierte Unterstützung. Zu beidem tragen wir mit den GSE bei.

Sie haben Fachkräfte aus dem Ausland in Ihr Unternehmen geholt und möchten erreichen, dass diese Investition sich auszahlt?

Unsere Mentorinnen und Mentoren helfen zugewanderten Fachkräften beim Ankommen am neuen Wohn- und Arbeitsort und tragen so zu einer gelingenden Integration bei. Die Unterstützung erfolgt ganz auf den Einzelfall bezogen zum Beispiel bei Alltagsfragen, der Suche nach Kontakten und der Bewältigung von beruflichen oder privaten Problemen. Ganz individuell, ganz auf den Bedarf zugeschnitten.  

Sprechen Sie uns an!

Ihr Ansprechpartner bei den GSE:
Bernd Tuchen
Tel. +49 228 26090-3603

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"Der Einsatz des Seniorexperten-Ehepaares Herr und Frau Dr. Tüschen war für unsere Kunden, junge Ärztinnen und Ärzte aus Indien, die wichtigste Integrationshilfe in den deutschen Lebensalltag. Denn während bei der Anwerbung internationaler Fachkräften meist nur an die beruflichen Vorteile für alle Beteilgten gedacht wird, ist die menschliche Integration - im beruflichen wie privaten Umfeld - der entscheidende Faktor für interkulturelle Lebenskompetenz und damit langfristige Zufriedenheit." 

 Dr. Katja Petereit

Fachbüro für internationales Bildungsmanagement (FiB)
Bureau for international education management, Bonn



Als international agierendes Unternehmen nehmen wir mit Freude Fachkräfte aus dem Ausland auf, um unser Team an verschiedenen Stellen zu verstärken. Die dienstlichen und rechtlichen Kriterien, die mit solchen Einwanderungsprozessen verbunden sind, haben wir mittlerweile recht gut im Blick. Nun können wir unseren neuen Mitarbeitern dank der Unterstützung durch den SES aber auch noch Kontakt zu erfahrenen Ansprechpartnern außerhalb des Unternehmens anbieten. Das gibt uns als Unternehmen das beruhigende Gefühl, die Mitarbeiter gut betreut zu wissen, und wird von Seiten der neuen Mitarbeiter hochgeschätzt. Der vertrauensvolle Austausch kann das Einleben in eine zunächst fremde Kultur deutlich beschleunigen und erleichtern. Manche Dinge möchte man vielleicht bewusst lieber mit einer Vertrauensperson außerhalb des Arbeitsumfelds besprechen, und nicht mit den Arbeitskollegen.

 Wir hatten das Glück, mit Herrn Ulrich Dalkmann einen unglaublich engagierten und warmherzigen Senior Experten für uns gewinnen zu können, dessen Betreuung am Ende nicht wie  eine reine Dienstleistung wirkte, sondern vielmehr wie ein freundschaftliches Verhältnis. Durch viele Verknüpfungen im privaten Umfeld hat diese Betreuung unserem neuen Mitarbeiter zudem viele praktische Erleichterungen im Alltag ermöglicht. Wir sind Herrn Dalkmann und dem SES sehr dankbar und freuen uns auf eine Fortsetzung der Zusammenarbeit.

Viele Grüße aus dem Ruhrgebiet

MC Bauchemie

Kai Schareina

Bereichsleiter / Director

Human Resources