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BERATUNG

Beratungsleistung für jeden Bereich

GSE-Beratung ist für die unterschiedlichsten Bereiche abrufbar.

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) stellt jedoch besondere Herausforderungen für das Risikomanagement in Ihrem Unternehmen dar, weshalb die GSE insbesondere in diesem Bereich ihr Angebot machen.

Das LkSG verpflichtet Unternehmen, ihre Lieferkette auf mögliche Verstöße gegen Menschenrechte, Arbeitsrechte und Umweltstandards zu überprüfen.

Transparentes und verantwortungsbewusstes Handeln, ethische und nachhaltige Prinzipien sind nachzuweisen, sonst drohen Bußgelder.

Die eigene Lieferfähigkeit muss sichergestellt sein. Dazu bedarf es einer gesetzeskonformen Lieferfähigkeit der unmittelbaren Zulieferer spätestens ab 01.01.2024.

Der Nachweis von Fairness und moralischer Verantwortung in Ihrer Lieferkette führt auch zu einem Imagegewinn: Investoren, Kunden und Verbraucher achten vermehrt auf Nachhaltigkeit und Transparenz. Die Einhaltung der Vorschriften schafft Vertrauen bei ihnen und anderen Interessensgruppen.

Speziell für das Thema Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz bieten wir Ihnen branchen- und ländererfahrene Beraterinnen und Berater, die Ihre Lieferanten stärken, damit diese die Erfordernisse der Lieferkettensorgfalt erfüllen. 

Die für LkSG-Projekte erforderliche ausgeprägte interkulturelle Kompetenz haben unsere Experts durch ihre Auslandseinsätze erworben. Sie agieren aus der eigenen Erfahrung heraus. Die Erfolge der Einsätze im Ausland sind gekennzeichnet durch schnelles Taking-Charge über vertieftes Verständnis und reibungsloses Integrieren in unterschiedlichste Arbeits-, Mentalitäts- und Kulturumfelder.

Konditionen und ein individuelles Angebot unterbreiten wir Ihnen gerne im persönlichen Gespräch.

Ihr Ansprechpartner bei den GSE: 
Prof. Dr.-Ing. Klaus Daiger, Senior Advisor, Tel. +49 228 26090-3559

Dagmar Kurz, Projektkoordinatorin, Tel. +49 228 26090-3684

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Die Sorgfaltspflichten umfassen:

LkSG
Was wichtig ist:
  • die Einrichtung eines Risikomanagements (§ 4 Absatz 1)
  • die Festlegung einer betriebsinternen Zuständigkeit (§ 4 Absatz 3)
  • die Durchführung regelmäßiger Risikoanalysen (§ 5)
  • die Abgabe einer Grundsatzerklärung (§ 6 Absatz 2)
  • die Verankerung von Präventionsmaßnahmen im eigenen Geschäftsbereich (§ 6 Absatz 1 und 3) und gegenüber unmittelbaren Zulieferern (§ 6 Absatz 4)
  • das Ergreifen von Abhilfemaßnahmen (§ 7 Absatz 1 bis 3)
  • die Einrichtung eines Beschwerdeverfahrens (§ 8)
  • die Umsetzung von Sorgfaltspflichten in Bezug auf Risiken bei mittelbaren Zulieferern (§ 9)
  • die Dokumentation (§ 10 Absatz 1) und die Berichterstattung (§ 10 Absatz 2)

Das Gesetz geht zurück auf die Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen und den Nationalen Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte von 2016 in der Bundesrepublik Deutschland.

Das Gesetz gilt ab 2023 für Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Deutschland, ab 2024 für Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Deutschland.

Die Nichteinhaltung des Gesetzes ist mit Zwangs- und Bußgeldern bedroht.

Vakanzen vermeiden

Temporäre Bereitstellung von Fach- und Führungskräften

Sie suchen auf befristete Zeit Unterstützung im Management oder für eine Spezialaufgabe? Sprechen Sie uns an. Experts aus nahezu allen Fachgebieten und Führungskräfte mit jahrzehntelanger Führungserfahrung können Ihren Bedarf decken. 

  • Definition und Erfassung der KPI und Einführung von Maßnahmen, die das Unternehmensergebnis verbessern
  • Kontinuierlicher Verbesserungsprozess
  • Lean Production, Lean Management 
  • Change Management
  • Compliance
  • Unternehmensplanung 
  • Rationalisierung/Reorganisation
  • Unternehmensgründung/Unternehmensnachfolge

Ihre Fragestellung ist nicht dabei? Sprechen Sie uns an! Wir machen Ihnen gerne ein individuelles Angebot.

Ihre Ansprechpartnerin bei den GSE:

Dagmar Kurz, Projektkoordinatorin, Tel.: +49 228 26090-3684

Bettina Hartmann, stv. Geschäftsführerin und Leiterin GSE, Tel.: +49 228 26090-70

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Anwendungstechnische Beratung

Die anwendungstechnische Beratung kann sich in vielen Arten darstellen. 

Sie haben Equipment verkauft, aber Ihr Kunde bindet es nicht optimal in die Prozesse ein? Werten Sie Ihr Angebot auf, indem Sie eine anwendungstechnische Beratung durch die German Senior Experts mit anbieten, ohne Ihr eigenes Personal zu belasten.

Ihr Partnerbetrieb hat eine Maschine, die dort nicht optimal bedient und gewartet wird? Warten Sie nicht, bis es zu spät ist. Beauftragen Sie rechtzeitig eine Fachkraft der GSE, um hier Abhilfe zu schaffen!

Sprechen Sie uns mit Ihrem spezifischen Bedarf an, wir erstellen gerne für Sie gerne ein individuelles Angebot: 

Ihre Ansprechpartnerin bei den GSE:

Dagmar Kurz, Projektkoordinatorien, Tel.: +49 228 26090-3684
Bettina Hartmann, Stv. Geschäftsführerin und Leiterin GSE, Tel.: +49 228 26090-70

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Unsere Flyer finden Sie hier:

Flyer_Unternehmensberatung_2024 pdf, 881.4kB
Flyer_Integrationsmentoring_2024 pdf, 2MB

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Bundesverband der Deutschen Industrie e.V.

Deutsche Industrie- und Handelskammer

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